Kolumnen von Benedikt Weibel

Was darf ein alt Bundesrat?

"Sonntag" 5. Dezember 2010

Die Nachricht: Seit bekannt wurde, dass alt Bundesrat Moritz Leuenberger Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia wird, lösen sich Entrüstung, gute Ratschläge und Vorschläge, wie mit dieser Thematik künftig umgegangen werden soll, ab.

Der Kommentar: Was Politiker sich erlauben dürfen, diese Frage wird immer wieder anhand von Einzelfälle diskutiert. Ganz anders in der Wirtschaft, wo Firmenpleiten (Enron) und gravierende Korruptionsfälle (die zum Beispiel eine Grossfirma wie Siemens an den Rand des Abgrunds getrieben hatten) zur intensiven Bearbeitung des Themas 'was darf man?' geführt haben. Unternehmungen werden heute angehalten, dazu Regeln aufzustellen. Das regelkonforme Verhalten einer Unternehmung und ihren Mitarbeitenden wird mit dem Fachbegriff 'Compliance' umschrieben. Die entsprechenden Verhaltensgrundsätze werden in der Managersprache als 'Code of Conduct' bezeichnet. Wer sich systematisch mit dieser Thematik auseinandersetzt, stellt fest, wie vielfältig die konkreten Fragestellungen sind. Da geht es zunächst um die Einhaltung von Gesetzen, was banal erscheint, aber in einer immer globaleren Welt durchaus anspruchsvoll ist. Bereits bei der Frage um Geschenke und Einladungen wird es schwieriger: zwischen ja und nein gibt es eine Grauzone. Bei einer Grauzone gibt es eigentlich nur eine Regel: auf der sicheren Seite stehen. Sobald man sich rechtfertigen muss, wird es schwierig. Die Rechtfertigung sei der Bruder des schlechten Gewissens, habe ich kürzlich gehört. Noch heikler ist der Compliance-Tatbestand der Interessenkollision. Darf beispielsweise ein Unternehmungsberater Verwaltungsrat einer Firma sein und dort gleichzeitig ein Beratungsmandat wahrnehmen? Auch eine Grauzone, und wer auf der sicheren Seite sein will, sagt nein.

Code of Conducts sind heute umfangreiche Regelwerke. Sie formulieren klare Verhaltensregeln und definieren, was erlaubt ist und was nicht. Aber selbst damit sind nicht alle denkbaren Fälle abgedeckt. Deshalb wird oft vorgeschrieben, Zweifelsfälle einer Person oder einem Gremium zu melden. Dafür hat man 'Compliance Officers' und 'Compliance Committees' geschaffen. Ausserdem überprüfen die internen und externen Revisionen systematisch die Einhaltung der Regeln.

Die öffentliche Diskussion um das Implenia-Mandat von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zeigt zumindest eines: es besteht Regelungsbedarf. Zumindest drei Fragen sind zu beantworten. Erstens: sollen Bundesräte nach Beendigung ihrer Regierungszeit in die private Wirtschaft wechseln können? Selbstverständlich, wir haben ein Interesse an einer Durchdringung von politischer und wirtschaftlicher Sphäre. Es macht Sinn, dass ehemalige Bundesräte ihren Sachverstand und ihr Netzwerk in die Wirtschaft einbringen. Zweitens: Soll zwischen der Beendigung der Arbeit im Bundesrat und der Aufnahme einer Tätigkeit in der Wirtschaft eine Karenzfrist eingelegt werden? Nein, sonst könnte man die erste Frage gleich negativ beantworten. Wirklich heikel ist aber auch hier die dritte Frage nach möglichen Interessenkollisionen. Ist es akzeptierbar, Mandate bei Firmen zu übernehmen, die in einer intensiven Geschäftsbeziehung zum Departement des ausscheidenden Magistraten stehen? Es gibt drei mögliche Antworten: Die erste ist 'nein', weil man in den Grauzonen auf der sicheren Seite sein sollte. Die zweite weist auf den heiklen Tatbestand hin und überlässt die Antwort dem einzelnen Magistraten. Die dritte ist 'ja', weil anderorts ehemalige Magistraten wie Schröder, Fischer, Gusenbauer und Koch mit Mandaten die Standards längst gesetzt haben. Und das mit Mandaten, die noch problematischer sind, als das bei uns zur Diskussion stehende. Mein Respekt vor der Selbstverantwortung von ausscheidenden Bundesrätinnen und Bundesräten lässt mich die mittlere Variante favorisieren. Für ihr Image sind sie schliesslich selbst verantwortlich.

Benedikt Weibel